In Deutschland hat sich der Ausstieg aus der Asbestverwendung über einen längeren Zeitraum hingezogen. Erst seit 1990 ist das Inverkehrbringen und die Verwendung von Asbest vollständig verboten.
Bis dahin fand es in vielerlei Produkten und in unterschiedlichen Formen seine Anwendung. Sowohl in festgebundener Form (Bsp. Dächer, Fassadenplatten, Rohrleitungen, PVC Böden, etc.), als auch in schwach gebundener Form ( Spritzasbest, Asbestpappen, Brandschutzdecken, Wandputze, Bodenkleber, etc.)
Bei schwach gebundenen Produkten besteht eine größere Gefahr, da wie der Name schon sagt, die Fasern schwach gebunden sind. Bereits ein Bohrloch für einen neuen Wandschrank kann schon eine große Anzahl von Asbestfasern freisetzen!
Aus diesem Grund sollte bei Häusern, die im Zeitraum 1960 bis 1990 erbaut oder saniert worden sind, mit großer Sorgfalt vorgegangen werden.
Sollten Sie hier einmal Bedenken haben, ist es immer ratsam einen Fachmann hinzuzuziehen, um sich Klarheit zu verschaffen.
Besondere Vorsicht gilt deshalb bei Arbeiten in den Bereichen:
- Gründungen, erdberührten Bauteilen und Außenanlagen,
- Außenwänden,
- Fenstern,
- Türen und Toren,
- Innenwänden,
- Decken,
- Treppen, Schächten und Anschlussfugen,
- Böden und Bodenbelägen,
- Dächern sowie
- Schornsteinen.

Bei Fragen ——> Kontakt
